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Vorabentscheidungsersuchen des Augstākā tiesa (Senāts) (Lettland), eingereicht am 8. August 2023 – A/Patērētāju tiesību aizsardzības centrs

(Rechtssache C-507/23, Patērētāju tiesību aizsardzības centrs)

Verfahrenssprache: Lettisch

Vorlegendes Gericht

Augstākā tiesa (Senāts)

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger im ersten Rechtszug und Kassationsbeschwerdeführer: A

Beklagte im ersten Rechtszug und andere Partei des Kassationsbeschwerdeverfahrens: Patērētāju tiesību aizsardzības centrs

Vorlagefragen

Ist Art. 82 Abs. 1 der Datenschutz-Grundverordnung1 dahin auszulegen, dass die rechtswidrige Verarbeitung personenbezogener Daten als Verstoß gegen diese Verordnung für sich genommen einen ungerechtfertigten Eingriff in das subjektive Recht einer Person auf den Schutz ihrer Daten und einen dieser Person zugefügten Schaden darstellen kann?

Ist Art. 82 Abs. 1 der Datenschutz-Grundverordnung dahin auszulegen, dass er gestattet, dass dann, wenn keine Möglichkeit zur Wiederherstellung des Zustands vor der Verursachung des Schadens besteht, als einziger Ersatz für den immateriellen Schaden die Verpflichtung auferlegt wird, sich zu entschuldigen?

Ist Art. 82 Abs. 1 der Datenschutz-Grundverordnung dahin auszulegen, dass er gestattet, dass Umstände, die auf die Haltung und die Beweggründe der Person, die die Daten verarbeitet, hindeuten (beispielsweise die Notwendigkeit, einen im öffentlichen Interesse liegenden Auftrag zu erfüllen, das Fehlen einer Absicht, die betroffene Person zu schädigen, oder Schwierigkeiten, den rechtlichen Rahmen zu verstehen), die Festsetzung eines geringeren Ersatzes für diesen Schaden rechtfertigen?

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1     Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (ABl. 2016, L 119, S. 1).