Klage, eingereicht am 9. Dezember 2013 – Enercon/HABM (Nuancen der Farbe Grün)
(Rechtssache T-655/13)
Verfahrenssprache: Deutsch
Verfahrensbeteiligte Parteien
Klägerin: Enercon GmbH (Aurich, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt R. Böhm)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 11. September 2013 in dem Beschwerdeverfahren R 0247/2013-1 aufzuheben;
der Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke, die Nuancen der Farbe Grün darstellt, für Waren der Klassen 7, 16 und 28 ̶ Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 11 055 811Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der AnmeldungEntscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der BeschwerdeKlagegründe: Verletzung von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009.