Language of document :

Klage, eingereicht am 9. März 2014 – ZZ u. a./EPA

(Rechtssache F-41/15)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: ZZ u. a.

Beklagte: Europäische Polizeiakademie (EPA)

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Beschlüsse der Europäischen Polizeiakademie (EPA), die zur Folge hatten, dass die Kläger entweder ihre Entlassung aus dem Dienst der EPA beantragt haben oder unter Hinnahme finanzieller Einbußen von London nach Budapest umgezogen sind, und Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens, der ihnen dadurch entstanden sein soll

Anträge

Die Kläger beantragen,

den Beschluss der EPA Nr. 17/2014/DIR vom 23 Mai 2014 aufzuheben, der die Verlegung der EPA vom 1. Oktober 2014 an nach Budapest, Ungarn, vorsah und mit dem den Klägern mitgeteilt wurde, dass die ‚Nichtbefolgung dieser Anweisung … als Antrag auf Entlassung zum 30. September 2014 angesehen [wird];

ferner, soweit erforderlich, die Beschlüsse der EPA vom 28. November 2014 aufzuheben, mit denen die Beschwerden, die die Kläger gegen den vorstehend genannten Beschluss in der Zeit vom 8. bis 21. August 2014 eingelegt hatten, zurückgewiesen wurden;

ferner, soweit erforderlich, die Beschlüsse der EPA vom 22. Dezember 2014 aufzuheben, mit denen die EPA den Antrag zweier Kläger auf Entlassung ‚angenommen hat‘;

den materiellen Schaden zu ersetzen, den die Kläger erlitten haben;

den immateriellen Schaden zu ersetzen, den die Kläger erlitten haben;

der EPA sämtliche Kosten der Kläger für die vorliegende Klage aufzuerlegen.