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Klage, eingereicht am 26. Juli 2013 – Federación Nacional de Cafeteros de Colombia/HABM – Hautrive (COLOMBIANO HOUSE)

(Rechtssache T-387/13)

Sprache der Klageschrift: Spanisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Federación Nacional de Cafeteros de Colombia (Bogotá, Kolumbien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte A. Pomares Caballero und M. Pomares Caballero)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Nadine Helene Jeanne Hautrive (Chatou, Frankreich)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 17. Mai 2013 in der Sache R 757/2012-5 dahin abzuändern, dass festgestellt wird, dass im vorliegenden Fall die Voraussetzungen für die Anwendung des relativen Eintragungshindernisses gemäß Art. 8 Abs. 4 der Verordnung Nr. 207/2009 vorliegen;

anderenfalls, die angefochtene Entscheidung aufzuheben;

jedenfalls dem HABM die eigenen Kosten und die Kosten der Klägerin aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Nadine Helene Jeanne Hautrive.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke mit den Wortbestandteilen „COLOMBIANO HOUSE“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 16, 25 und 43 – Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 9225798.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Geschützte geografische Angabe mit den Wortbestandteilen „Café de Colombia“.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe:

Verstoß gegen Art. 14 der Verordnung Nr. 510/2006;

Verstoß gegen Art. 8 Abs. 4 der Verordnung Nr. 207/2009 in Verbindung mit Art. 13 der Verordnung Nr. 510/2006;

Verletzung einer Formvorschrift durch fehlende Begründung.