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Klage, eingereicht am 12. Mai 2006 - Stump und Camba Constenla / Gerichtshof

(Rechtssache F-60/06)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerinnen: Krisztina Stump (Luxemburg, Luxemburg) und Carmen Camba Constenla (Luxemburg, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi, A. Coolen, J.-N. Louis und E. Marchal)

Beklagter: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften

Anträge der Klägerinnen

Aufhebung der Entscheidungen über die Ernennung der Klägerinnen zu Beamtinnen der Europäischen Gemeinschaften, soweit darin ihre Besoldungsgruppe bei der Einstellung nach Artikel 12 oder Artikel 13 des Anhangs XIII des Statuts festgelegt wird;

Verurteilung des Gerichtshofes zur Tragung der Kosten.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klägerinnen stützen sich für ihre Klage auf Gründe, die den in der Rechtssache F-12/061 geltend gemachten Gründen sehr ähnlich sind.

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1 - ABl. C 86 vom 8.4.2006, S. 48.