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Beschluss des Gerichts vom 11. November 2014 – LemonAid Beverages/HABM – Prêt à Manger (Europe) (Lemonaid)

(Rechtssache T-298/13)1

(Gemeinschaftsmarke – Nichtigkeitsverfahren – Rücknahme des Antrags auf Nichtigerklärung – Erledigung)

Verfahrenssprache: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: LemonAid Beverages GmbH (Hamburg, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte U. Lüken und J. Natzel sowie P. Brownlow, Solicitor)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigter: A. Folliard-Monguiral)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM und Streithelferin vor dem Gericht: Prêt à Manger (Europe) Ltd (London, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt A. Tsoutsanis und S. Croxon, Solicitor)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 13. März 2013 (Sache R 276/2012-2) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen der Prêt à Manger (Europe) Ltd und der LemonAid Beverages GmbH

Tenor

Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.

Die Klägerin und die Streithelferin tragen ihre eigenen Kosten sowie jeweils die Hälfte der Kosten, die dem Beklagten entstanden sind.

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1     ABl. C 215 vom 27.7.2013.