Beschluss des Gerichts vom 11. November 2014 – LemonAid Beverages/HABM – Prêt à Manger (Europe) (Lemonaid)
(Rechtssache T-298/13)1
(Gemeinschaftsmarke – Nichtigkeitsverfahren – Rücknahme des Antrags auf Nichtigerklärung – Erledigung)
Verfahrenssprache: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: LemonAid Beverages GmbH (Hamburg, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte U. Lüken und J. Natzel sowie P. Brownlow, Solicitor)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigter: A. Folliard-Monguiral)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM und Streithelferin vor dem Gericht: Prêt à Manger (Europe) Ltd (London, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt A. Tsoutsanis und S. Croxon, Solicitor)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 13. März 2013 (Sache R 276/2012-2) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen der Prêt à Manger (Europe) Ltd und der LemonAid Beverages GmbH
Tenor
Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.
Die Klägerin und die Streithelferin tragen ihre eigenen Kosten sowie jeweils die Hälfte der Kosten, die dem Beklagten entstanden sind.
________________________1 ABl. C 215 vom 27.7.2013.