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Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 14. Mai 2008 - Lactalis Gestion Lait und Lactalis Investissements/Rat

(Rechtssache T-29/07)1

(Nichtigkeitsklage - Richtlinie 2006/112/EG - Aufhebung der Ersten Mehrwertsteuerrichtlinie - Teilweise Nichtigerklärung - Keine individuelle Betroffenheit - Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerinnen: Lactalis Gestion Lait SNC (Laval, Frankreich) und Lactalis Investissements SNC (Laval) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Philippart)

Beklagter: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: A.-M. Colaert und M. Iosifidou)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung von Art. 411 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. L 347, S. 1), soweit darin die Erwägungsgründe 4 und 8 sowie Art. 1 Abs. 1 und 3 der Ersten Richtlinie 67/227/EWG des Rates vom 11. April 1967 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuer (ABl. 1967, Nr. 71, S. 1301) aufgehoben werden

Tenor

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Über die Streithilfeanträge der Kommission und des Königreichs Spanien ist nicht mehr zu entscheiden.

Die Lactalis Gestion Lait SNC und die Lactalis Investissements SNC tragen die Kosten.

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1 - ABl. C 69 vom 24.3.2007.