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Beschluss des Gerichts (Erste Kammer) vom 14. Mai 2008 – Lactalis Gestion Lait und Lactalis Investissements/Rat

(Rechtssache T-29/07)

„Nichtigkeitsklage – Richtlinie 2006/112/EG – Aufhebung der Ersten Mehrwertsteuerrichtlinie – Teilweise Nichtigerklärung – Keine individuelle Betroffenheit – Unzulässigkeit“

Nichtigkeitsklage – Natürliche oder juristische Personen – Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen (Art. 230 Abs. 4 EG; Richtlinie 67/227 des Rates, Art. 1 Abs. 1 und 3, und Richtlinie 2006/112 des Rates, Art. 411 Abs. 1) (vgl. Randnrn.  24-28, 34-40)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung von Art. 411 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. L 347, S. 1), soweit darin die Erwägungsgründe 4 und 8 sowie Art. 1 Abs. 1 und 3 der Ersten Richtlinie 67/227/EWG des Rates vom 11. April 1967 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuer (ABl. 1967, Nr. 71, S. 1301) aufgehoben werden

Tenor

1.

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2.

Die Streithilfeanträge der Kommission und des Königreichs Spanien sind erledigt.

3.

Die Lactalis Gestion Lait SNC und die Lactalis Investissements SNC tragen die Kosten.