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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 11. Dezember 2008 - Collotte/Kommission

(Rechtssache F-58/07)1

(Öffentlicher Dienst - Beamte - Beförderung - Beförderungsverfahren 2006 - Fähigkeit, in einer dritten Sprache zu arbeiten)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Pascal Collotte (Abstraat, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt É. Boigelot, sodann Rechtsanwälte É. Boigelot und L. Defalque)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: C. Berardis-Kayser und G. Berscheid, sodann C. Berardis-Kayser und L. Lozano Palacios)

Streithelfer: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: I. Šulce und M. Simm)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidung, den Kläger im Beförderungsverfahren 2006 nicht nach Besoldungsgruppe A*12 zu befördern, weil er nicht nachgewiesen habe, dass er in einer dritten Sprache arbeiten könne - Antrag auf Schadensersatz

Tenor des Urteils

Die Entscheidung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, den Namen von Herrn Collotte nicht in das Verzeichnis der im Beförderungsverfahren 2006 nach Besoldungsgruppe A*12 beförderten Beamten aufzunehmen, wird aufgehoben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten des Klägers.

Der Rat der Europäischen Union trägt seine eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 199 vom 25.8.2007, S. 50.