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Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal da Relação de Lisboa (Portugal), eingereicht am 26. Oktober 2023 – Agenciart – Management Artístico, Sociedade Unipessoal, Lda./CT

(Rechtssache C-643/23, Agenciart – Management Artístico)

Verfahrenssprache: Portugiesisch

Vorlegendes Gericht

Tribunal da Relação de Lisboa

Parteien des Ausgangsverfahrens

Rechtsmittelführerin: Agenciart – Management Artístico, Sociedade Unipessoal, Lda.

Rechtsmittelgegnerin: CT

Vorlagefrage

Ist eine einzelne Person, die in ständiger Weise als Freiberuflerin gegen Entgelt den Beruf der Schauspielerin ausübt, auch wenn sie nicht über eine organisierte Struktur von Mitteln verfügt (insofern, als sie sich auf die bloße Ausübung dieser Tätigkeit beschränkt und weder über eigene Räumlichkeiten noch über eigenes Personal oder für ihre berufliche Tätigkeit verwendete Geräte oder Ausrüstungen verfügt), gemäß und für die Zwecke des fünften Erwägungsgrundes und von Art. 2 Nr. 3 der Richtlinie 2011/7/EU1 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 als „Unternehmen“ einzustufen?

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1 Richtlinie 2011/7/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (ABl. 2011, L 48, S. 1).