Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 28. März 2012 – BD/Kommission
(Rechtssache F-36/11)1
(Öffentlicher Dienst – Vertragsbedienstete – Nichtverlängerung eines Vertrags – Art. 11a des Statuts – Interessenkonflikt – Vertrauensverhältnis – Art. 12b des Statuts – Nebentätigkeit – Unschuldsvermutung)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: BD (Etterbeek, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte T. Bontinck und S. Woog)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: G. Berscheid und J. Baquero Cruz)
Gegenstand der Rechtssache
Antrag auf Aufhebung der Entscheidung, den Vertrag des Klägers nicht über die Laufzeit hinaus zu verlängern, und demzufolge auf Wiederverwendung in seiner Funktion mit Wirkung vom 1. November 2010
Tenor des Urteils
Die Klage wird abgewiesen.
BD trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.
____________1 ABl. C 179 vom 18.6.2011, S. 22.