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Klage, eingereicht am 16. Juli 2012 - Simca Europe/HABM - PSA Peugeot Citroën (Simca)

(Rechtssache T-327/12)

Sprache der Klageschrift: Deutsch

Verfahrensbeteiligte Parteien

Klägerin: Simca Europe Ltd (Birmingham, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt N. Haberkamm)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: PSA Peugeot Citroën GIE (Paris, Frankreich)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 12. April 2012 in der Sache R 645/2011-1 aufzuheben;

die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten für die Prozessbevollmächtigten der Klägerin dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Eingetragene Gemeinschaftsmarke, deren Nichtigerklärung beantragt wurde: Wortmarke "Simca" für Waren der Klasse 12 - Gemeinschaftsmarke Nr. 6 489 371

Inhaberin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin

Antragstellerin im Nichtigkeitsverfahren: PSA Peugeot Citroën GIE

Begründung des Antrags auf Nichtigerklärung: Die Klägerin sei zum Zeitpunkt der Anmeldung bösgläubig gewesen

Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung: Zurückweisung des Nichtigkeitsantrags

Entscheidung der Beschwerdekammer: Der Beschwerde wurde stattgegeben und die Marke für nichtig erklärt

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 52 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009

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