Klage, eingereicht am 16. Juli 2012 - Simca Europe/HABM - PSA Peugeot Citroën (Simca)
(Rechtssache T-327/12)
Sprache der Klageschrift: Deutsch
Verfahrensbeteiligte Parteien
Klägerin: Simca Europe Ltd (Birmingham, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt N. Haberkamm)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: PSA Peugeot Citroën GIE (Paris, Frankreich)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 12. April 2012 in der Sache R 645/2011-1 aufzuheben;
die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten für die Prozessbevollmächtigten der Klägerin dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Eingetragene Gemeinschaftsmarke, deren Nichtigerklärung beantragt wurde: Wortmarke "Simca" für Waren der Klasse 12 - Gemeinschaftsmarke Nr. 6 489 371
Inhaberin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin
Antragstellerin im Nichtigkeitsverfahren: PSA Peugeot Citroën GIE
Begründung des Antrags auf Nichtigerklärung: Die Klägerin sei zum Zeitpunkt der Anmeldung bösgläubig gewesen
Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung: Zurückweisung des Nichtigkeitsantrags
Entscheidung der Beschwerdekammer: Der Beschwerde wurde stattgegeben und die Marke für nichtig erklärt
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 52 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009
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