Language of document :

Klage, eingereicht am 18. Mai 2010 - Banco Bilbao Vizcaya Argentaria/Kommission

(Rechtssache T-225/10)

Verfahrenssprache: Spanisch

Parteien

Klägerin: Banco Bilbao Vizcaya Argentaria, SA (Bilbao, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J. Buendía Sierra, E. Abad Valdenebro, M. Muñoz de Juan und R. Calvo Salinero)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Die Klägerin beantragt,

Art. 1 Abs. 1 der angefochtenen Entscheidung für nichtig zu erklären, soweit darin festgestellt wird, dass Art. 12 Abs. 5 TRLIS (Texto Refundido de la Ley sobre el Impuesto de Sociedades) (Körperschaftsteuergesetz) Merkmale einer staatlichen Beihilfe aufweist;

hilfsweise, Art. 1 Abs. 1 der angefochtenen Entscheidung für nichtig zu erklären, soweit darin festgestellt wird, dass Art. 12 Abs. 5 TRLIS, wenn er auf Beteiligungserwerbe angewandt wird, die zu einer Kontrollübernahme führen, Merkmale einer staatlichen Beihilfe aufweist;

der Kommission die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Mit der vorliegenden Klage wird dieselbe Entscheidung wie in den Rechtssachen T-219/10, Autogrill Spanien/Kommission, und T-221/10, Iberdrola/Kommission.

Die Klagegründe und wesentlichen Argumente sind denen, die in den erwähnten Verfahren geltend gemacht werden, ähnlich.

Konkret werden jeweils Rechtsfehler bei der Einstufung der Maßnahme als staatliche Beihilfe und der Ermittlung des Begünstigten aus dieser Maßnahme geltend gemacht.

____________