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Amtsblattmitteilung

 

Klage, eingereicht am 9. September 2005 - MacLean-Fogg / HABM

(Rechtssache T-339/05)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger(in/nen): MacLean-Fogg Company (Mundelein, USA) (Prozessbevollmächtigte[r]: Rechtsanwälte H. Eichmann, G. Barth, U. Blumenröder, C. Niklas-Falter, M. Kinkeldey, K. Brandt, A. Franke, U. Stephani, B. Allekotte, E. Bertram, K. Lochner, B. Ertle, C. Neuhierl, S. Prückner, C. Schmitt, B. Mehnert, P. Lübbe und S. Brötje)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anträge der Klagepartei(en)

Es wird beantragt,

die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) in der Sache R 1122/2004-1 vom 20. Juni 2005 aufzuheben.

dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "LOKTHREAD" für Waren in Klasse 6 (Bolzen, Metallbolzen, Muttern, Metallmuttern) - Anmeldung Nr. 3 440 666.

Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung für alle Waren.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben b und c der Verordnung Nr. 40/94 des Rates, da die Marke in ihrer Gesamtheit zu würdigen sei und nicht als Zusammensetzung aus zwei englischen Wörtern; sie besitze daher ein Minimum an Unterscheidungskraft.

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