Klage, eingereicht am 31. Oktober 2005 - Multikauf / HABM
(Rechtssache T-395/05)
Sprache der Klageschrift: Deutsch
Parteien
Klägerin: Multikauf Warenhandelsgesellschaft mbH (Krailling, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Bahmann)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Demo Holding S.A. (Luxemburg, Luxemburg)
Anträge der Klagepartei
Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 20. Juni 2005 - dem Verfahrensbevollmächtigten der Klägerin per DHL zugestellt am 31. August 2005 - in der Beschwerdesache R 895/2004-1 wird für nichtig erklärt.
Der von der Drittbeteiligten durch ihre Verfahrensbevollmächtigte am 18. September 2001 erhobene Widerspruch gegen die Eintragung der Gemeinschaftsmarke 1841121 "webmulti" erhobene Widerspruch wird zurückgewiesen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Die Klägerin
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Die Wortmarke "webmulti" für Waren der Klassen 3, 7, 8, 9, 16, 20, 21, 25 und 30 - Anmeldung Nr. 1 841 121
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Demo Holding S.A.
Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Die Gemeinschafts- und nationalen und internationalen Wort- und Bildmarken "WEB" für Waren der Klassen 3, 9 und 25
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde stattgegeben und die Anmeldung für bestimmte angemeldete Waren zurückgewiesen
Entscheidung der Beschwerdekammer: Die Beschwerde der Klägerin wurde zurückgewiesen
Klagegründe: Die Widerspruchsmarken wurden für einen Teil von Waren nicht benutzt.
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