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Beschluss des Gerichts vom 2. Mai 2024 – Kiene u. a./Parlament und Rat

(Rechtssache T-419/23)1

(Nichtigkeitsklage – Umwelt – Verordnung [EU] 2023/851 – Kohlendioxid-Emissionsnormen – Neue Personenkraftwagen – Berücksichtigung von Emissionen außerhalb der Fahrzeugnutzung – Kohlendioxid-neutrale synthetische Kraftstoffe – Gesetzgebungsakt – Keine individuelle Betroffenheit – Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Kläger: Lorenz Kiene (Hoya, Deutschland), Classic Tankstellen GmbH & Co. KG (Hoya), eFuel GmbH (Hoya), eFuel Projektentwicklung GmbH (Hoya) (vertreten durch Rechtsanwalt A. Dlouhy, Rechtsanwältin E. Macher und Rechtsanwalt M. Soppe)

Beklagte: Europäisches Parlament (vertreten durch L. Taïeb und W. Kuzmienko als Bevollmächtigte), Rat der Europäischen Union (vertreten durch N. Brzezinski und L. Hamtcheva als Bevollmächtigte)

Gegenstand

Mit ihrer Klage nach Art. 263 AEUV beantragen die Kläger die Nichtigerklärung von Art. 1 Nr. 1 der Verordnung (EU) 2023/851 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. April 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/631 im Hinblick auf eine Verschärfung der CO2-Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und für neue leichte Nutzfahrzeuge im Einklang mit den ehrgeizigeren Klimazielen der Union (ABl. 2023, L 110, S. 5).

Tenor

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Die Anträge der Europäischen Kommission und Irlands auf Zulassung zur Streithilfe haben sich erledigt.

Herr Lorenz Kiene, die Classic Tankstellen GmbH & Co. KG, die eFuel GmbH und die eFuel Projektentwicklung GmbH tragen die Kosten, mit Ausnahme der im Zusammenhang mit den Anträgen auf Zulassung zur Streithilfe entstandenen Kosten.

Die Kommission und Irland tragen jeweils ihre eigenen im Zusammenhang mit den Anträgen auf Zulassung zur Streithilfe entstandenen Kosten.

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1     ABl. C 321 vom 11.9.2023.