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Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Sta Grupa – /EUIPO – Axis (VAPIX)

(Rechtssache T-207/23)1

(Unionsmarke – Verfallsverfahren – Unionswortmarke VAPIX – Art. 18 Abs. 1 und Art. 58 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung [EU] 2017/1001 – Nachweis der ernsthaften Benutzung – Beweiswürdigung)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Sta Grupa AS (Riga, Lettland) (vertreten durch Rechtsanwältin I. Stankeviča)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (vertreten durch M. Eberl als Bevollmächtigten)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des EUIPO und Streithelferin vor dem Gericht: Axis AB (Lund, Schweden) (vertreten durch Rechtsanwalt J. Norderyd)

Gegenstand

Mit ihrer Klage nach Art. 263 AEUV beantragt die Klägerin die Aufhebung der Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 3. Februar 2023 (Sache R 1098/2022-5).

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Sta Grupa AS trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Axis AB.

Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) trägt seine eigenen Kosten.

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1     ABl. C 216 vom 19.6.2023.