Language of document : ECLI:EU:F:2009:116

BESCHLUSS DES PRÄSIDENTEN DES GERICHTSHOFS

10. Februar 2010(*)

„Streichung“

In den verbundenen Rechtssachen C‑364/09 P und C‑365/09 P

betreffend zwei Rechtsmittel nach Art. 56 der Satzung des Gerichtshofs, eingereicht am 14. September 2009 (Telefaxe vom 9. September 2009),

Mineralbrunnen Rhön-Sprudel Egon Schindel GmbH, Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt P. Wadenbach,

Rechtsmittelführerin,

andere Verfahrensbeteiligte:

Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM), vertreten durch G. Schneider als Bevollmächtigten,

Beklagter im ersten Rechtszug,

Schwarzbräu GmbH, Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin L. Schlarmann,

Streithelferin im ersten Rechtszug,

erlässt

DER PRÄSIDENT DES GERICHTSHOFS

nach Anhörung des Generalanwalts N. Jääskinen

folgenden

Beschluss

1        Mit am 17. Dezember 2009 (Telefaxe vom 15. Dezember 2009) bei der Kanzlei des Gerichtshofs eingegangenen Schriftsätzen hat die Mineralbrunnen Rhön-Sprudel Egon Schindel GmbH dem Gerichtshof gemäß Art. 78 der Verfahrensordnung mitgeteilt, dass sich die Parteien außergerichtlich geeinigt hätten und sie somit ihre Rechtsmittel zurücknehme.

2        Mit am 7. Januar 2010 (Telefax vom 5. Januar 2010) bei der Kanzlei des Gerichtshofs eingegangenem Schriftsatz hat die Schwarzbräu GmbH dem Gerichtshof mitgeteilt, dass sie mit der Rücknahme der Rechtsmittel einverstanden sei.

3        Mit am 26. Januar 2010 (Telefax vom 21. Januar 2010) bei der Kanzlei des Gerichtshofs eingegangenem Schriftsatz hat das HABM die Rücknahmen zur Kenntnis genommen und beantragt, die Mineralbrunnen Rhön-Sprudel Egon Schindel GmbH gemäß Art. 69 § 5 der Verfahrensordnung zur Tragung der Kosten zu verurteilen.

4        Gemäß Art. 69 § 5 in Verbindung mit Art. 122 Abs. 3 der Verfahrensordnung sind der Mineralbrunnen Rhön-Sprudel Egon Schindel GmbH die Kosten aufzuerlegen.

Aus diesen Gründen hat der Präsident des Gerichtshofs beschlossen:

1.      Die verbundenen Rechtssachen C‑364/09 P und C‑365/09 P werden im Register des Gerichtshofs gestrichen.

2.      Die Mineralbrunnen Rhön-Sprudel Egon Schindel GmbH trägt die Kosten des Verfahrens.

Luxemburg, den 10. Februar 2010

Der Kanzler

 

      Der Präsident

R. Grass

 

      V. Skouris


* Verfahrenssprache: Deutsch.