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Beschluss des Gerichts vom 24. Mai 2011 - Power-One Italy/Kommission

(Rechtssache T-489/08)1

(Schadensersatzklage - Vom Finanzinstrument LIFE+ kofinanziertes Projekt - Entwicklung eines neuen Energieversorgungssystems für die Mobiltelefonie [Pneuma-Projekt] - Verfahrensmissbrauch - Missachtung von Formerfordernissen - Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Klägerin: Power-One Italy SpA (Terranova Bracciolini, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte R. Giuffrida und A. Giussani)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: P. Oliver und D. Recchia)

Gegenstand

Klage auf Ersatz des Schadens, der der Klägerin infolge der Entscheidung der Kommission entstanden sein soll, das Pneuma-Projekt (LIFE04 ENV/IT/000595) zur Kofinanzierung der Entwicklung eines neuen, für die Mobiltelefonie nutzbaren Energieversorgungssystems einzustellen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Power-One Italy SpA trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.

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1 - ABl. C 6 vom 10.1.2009.