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Rechtsmittel, eingelegt am 14. Juli 2022 von OC gegen das Urteil des Gerichts (Neunte Kammer) vom 4. Mai 2022 in der Rechtssache T-384/20, OC/Europäische Kommission

(Rechtssache C-479/22 P)

Verfahrenssprache: Griechisch

Parteien

Rechtsmittelführerin: OC (vertreten durch Rechtsanwalt I. Ktenidis)

Andere Partei des Verfahrens: Europäische Kommission

Anträge

Die Rechtsmittelführerin beantragt,

das Urteil des Gerichts (Neunte Kammer) vom 4. Mai 2022 in der Rechtssache T-384/20, OC/Europäische Kommission (ECLI:EU:T:2022:273), in vollem Umfang aufzuheben;

endgültig über den Rechtsstreit zu entscheiden;

der Kommission die Kosten des Rechtsmittelverfahrens und des Verfahrens vor dem Gericht aufzuerlegen.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

Die Rechtsmittelführerin stützt ihr Rechtsmittel auf folgende Gründe:

Erstens eine fehlerhafte Auslegung von Art. 3 Nr. 1 der Verordnung (EU) 2018/17251 hinsichtlich des Begriffs der „identifizierbaren“ natürlichen Person und der Wendung „Mittel, die nach allgemeinem Ermessen wahrscheinlich genutzt werden, um die natürliche Person zu identifizieren“, sowie eine Verfälschung eines Beweises für die Identifizierung der Rechtsmittelführerin durch eine bestimmte Person;

zweitens eine fehlerhafte Auslegung von Art. 9 Abs. 1 der Verordnung Nr. 883/20131 und Art. 48 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union in Verbindung mit Art. 6 Abs. 2 EMRK hinsichtlich der Tragweite der Unschuldsvermutung;

drittens eine Verfälschung eines Beweises für den Eingriff in das Recht auf gute Verwaltung nach Art. 41 der Charta.

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1     Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG (ABl. 2018, L 295, S. 39).

1     Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. September 2013 über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (Euratom) Nr. 1074/1999 des Rates (ABl. 2013, L 248, S. 1).