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Klage, eingereicht am 8. Dezember 2023 – W. L. Gore & Associates/EUIPO – Angiokard med. Spritzguß (Cardioflow)

(Rechtssache T-1146/23)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: W. L. Gore & Associates Inc. (Newark, Delaware, Vereinigte Staaten) (vertreten durch Rechtsanwalt C. Tenkhoff und Rechtsanwältin T. Herzog)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Angiokard med. Spritzguß GmbH (Friedeburg, Deutschland)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Anmelderin der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Streitige Marke: Anmeldung der Unionswortmarke Cardioflow – Anmeldung Nr. 18 115 661.

Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren.

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO vom 27. September 2023 in der Sache R 739/2023-1.

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben;

dem EUIPO die Kosten einschließlich der Kosten des Verfahrens vor der Beschwerdekammer aufzuerlegen.

Angeführter Klagegrund

Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.

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