Klage, eingereicht am 21. November 2023 – Barbato/EUIPO –Hightouch (Steve Jobs)
(Rechtssache T-1087/23)
Sprache der Klageschrift: Italienisch
Parteien
Kläger: Vincenzo Barbato (Neapel, Italien) (vertreten durch Rechtsanwalt M. Andreolini und Rechtsanwältin F. Andreolini)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Hightouch Ltd (Ashtead, Vereinigtes Königreich)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Inhaber der streitigen Marke: Kläger
Streitige Marke: Unionsbildmarke Steve Jobs – Unionsmarke Nr. 11 687 316
Verfahren vor dem EUIPO: Nichtigkeitsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 7. September 2023 in der Sache R 78/2022-2
Anträge
Der Kläger beantragt,
die angefochtene Entscheidung aufzuheben und gegebenenfalls abzuändern;
dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
Angeführter Klagegrund
Verstoß gegen Art. 58 Abs. 1 Buchst. a in Verbindung mit Art. 18 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates
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