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Klage, eingereicht am 21. November 2023 – Barbato/EUIPO – Hightouch (Steve Jobs)

(Rechtssache T-1087/23)

Sprache der Klageschrift: Italienisch

Parteien

Kläger: Vincenzo Barbato (Neapel, Italien) (vertreten durch Rechtsanwalt M. Andreolini und Rechtsanwältin F. Andreolini)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Hightouch Ltd (Ashtead, Vereinigtes Königreich)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Inhaber der streitigen Marke: Kläger

Streitige Marke: Unionsbildmarke Steve Jobs – Unionsmarke Nr. 11 687 316

Verfahren vor dem EUIPO: Nichtigkeitsverfahren

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 7. September 2023 in der Sache R 78/2022-2

Anträge

Der Kläger beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben und gegebenenfalls abzuändern;

dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Angeführter Klagegrund

Verstoß gegen Art. 58 Abs. 1 Buchst. a in Verbindung mit Art. 18 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates

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