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Klage, eingereicht am 25. November 2013 – Oracle America/HABM – Aava Mobile (AAVA CORE)

(Rechtssache T-618/13)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Oracle America, Inc. (Wilmington, Vereinigte Staaten von Amerika) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt T. Heydn)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Aava Mobile Oy (Oulu, Finnland)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 11. September 2013 in der Sache R 1369/2012-2 aufzuheben;

dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „AAVA CORE“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 38 und 42 – Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 9 712 811.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Gemeinschaftswortmarke Nr. 6 551 626 „JAVA“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 16, 35, 37, 38, 41, 42 und 45; in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union notorisch bekannte Marke „JAVA“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 38 und 42.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Vollständige Zurückweisung des Widerspruchs.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Art. Abs. 5 der Verordnung Nr. 207/2009.