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Urteil des Gerichts vom 15. November 2011 - CTG Luxembourg PSF/Gerichtshof

(Verbundene Rechtssachen T-170/10 und T-340/10)

(Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Ausschreibungsverfahren - Erbringung von Diensten zur Unterstützung der Anwender von IT-Systemen - Ablehnung des Angebots eines Bieters wegen verspäteter Abgabe - Vergabe des Auftrags an einen anderen Bieter - Nichtigkeitsklage - Außervertragliche Haftung)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Computer Task Group Luxembourg PSF SA (CTG Luxembourg PSF) (Bertrange, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. Thewes und B. Marthoz)

Beklagter: Gerichtshof der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigter: A. Placco)

Gegenstand

Zum einen Klage auf Nichtigerklärung erstens der Entscheidung des Gerichtshofs vom 9. Februar 2010, mit der das Angebot des Konsortiums, zu dem die Klägerin gehört, im Rahmen des Vergabeverfahrens mit dem Kennzeichen AO 008/2009 und dem Titel "Unterstützung der Anwender von IT- und Telefonsystemen durch 1st-Level- und 2nd-Level-Support, Callcenter, Betreuung der Hardware-Endanwender" abgelehnt wurde, zweitens der Entscheidung vom 5. März 2010, mit der diese Ablehnung bestätigt wurde, und drittens der Entscheidung, einem anderen Bieter den Auftrag zu erteilen, sowie zum anderen Klage auf Ersatz des Schadens, der der Klägerin angeblich durch diese Entscheidungen entstanden ist

Tenor

Die Klagen werden abgewiesen.

Die Computer Task Group Luxembourg PSF SA (CTG Luxembourg PSF) trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 161 vom 19.6.2010.