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Klage, eingereicht am 17. Februar 2010 - British Sugar/Kommission

(Rechtssache T-86/10)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: British Sugar plc (London, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigte: K. Lasok, QC, G. Facenna, Barrister, W. Robinson, P. Doris und D. Das, Solicitors)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Maßnahme für nichtig zu erklären;

der Kommission die Kosten der Rechtsverfolgung sowie die sonstigen Kosten und Auslagen aufzuerlegen, die der Klägerin in Zusammenhang mit dieser Angelegenheit entstandenen sind.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klägerin begehrt die Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 1193/2009 der Kommission vom 3. November 2009 zur Berichtigung der Verordnungen (EG) Nr. 1762/2003, (EG) Nr. 1775/2004, (EG) Nr. 1686/2005 und (EG) Nr. 164/2007 sowie zur Festsetzung der Produktionsabgaben im Zuckersektor für die Wirtschaftsjahre 2002/2003, 2003/2004, 2004/2005 und 2005/20061.

Sie stützt ihre Klage auf folgende Gründe.

Erstens habe die Kommission nicht die erforderlichen Maßnahmen erlassen, um den Urteilen des Gerichtshofs in den Rechtssachen Jülich2 und SAFBA3 nachzukommen, mit denen der Gerichtshof die Verordnungen (EG) Nrn. 1762/20034 1775/20045 und 1686/20056 für ungültig erklärt habe. Aufgrund der Urteile in den Rechtssachen Jülich und SAFBA sei die Kommission verpflichtet und damit befugt gewesen, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die in diesen Urteilen festgestellte Rechtswidrigkeit zu beseitigen. Diese Verpflichtung und diese Befugnis seien auf den Erlass der Maßnahmen beschränkt gewesen, die erforderlich seien, um sicherzustellen, dass den Betroffenen (darunter der Klägerin) die Beträge zurückerstattet würden, deren Zahlung in den fraglichen Wirtschaftsjahren rechtswidrig von ihnen gefordert worden sei. Nach Ansicht der Klägerin konnten und können diese Beträge unter der Voraussetzung, dass der vom Gerichtshof festgestellte Fehler korrigiert wird, unter Anwendung der Formel ermittelt werden, die in den vom Gerichtshof für ungültig erklärten Verordnungen verwendet wurde. Daher habe die Kommission unter Verstoß gegen diese Verpflichtung und in Überschreitung dieser Befugnis die angefochtene Maßnahme erlassen, die mit dem gleichen grundlegenden Fehler behaftet sei, der den Gerichtshof veranlasst habe, die Verordnungen (EG) Nrn. 1762/2003, 1775/2004 und 1686/2005 für ungültig zu erklären.

Zweitens stehe die in der angefochtenen Maßnahme angewandte Methode der Berechnung der Zuckerabgaben mit der Schlussfolgerung des Gerichtshofs in der Rechtssache Jülich in Widerspruch.

Drittens habe der Kommission die Befugnis gefehlt, die angefochtene Maßnahme nach der Verordnung (EG) Nr. 1260/2001 zu erlassen, da

diese Verordnung aufgehoben worden und zur Zeit des Erlasses der angefochtenen Maßnahme nicht mehr in Kraft gewesen sei und

das Urteil in der Rechtssache Jülich bewirke, dass die Kommission nicht befugt gewesen sei, die Produktionsabgaben in einer Weise festzusetzen, die mit Art. 15 der Verordnung nicht in Einklang stehe. In Ermangelung einer Befugnis aufgrund der Urteile in den Rechtssachen Jülich und SAFBA oder der Verordnung Nr. 1260/2001 stehe dem Rat nunmehr nach Art. 43 AEUV die Befugnis zur Festsetzung von Produktionsabgaben zu. Folglich sei die Kommission überhaupt nicht befugt gewesen, die angefochtene Maßnahme zu erlassen.

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1 - ABl. L 321, S. 1.

2 - Zuckerfabrik Jülich, verbundene Rechtssachen C-5/06 und C-23/06 bis C-36/06, Slg. 2008, I-3231.

3 - SAFBA, verbundene Rechtssachen C-175/07 bis C-184/07, Slg. 2008, I-142.

4 - Verordnung (EG) Nr. 1762/2003 der Kommission vom 7. Oktober 2003 zur Festsetzung der Produktionsabgaben im Zuckersektor für das Wirtschaftsjahr 2002/03, ABl. L 254, S. 4.

5 - Verordnung (EG) Nr. 1775/2004 der Kommission vom 14. Oktober 2004 zur Festsetzung der Produktionsabgaben im Zuckersektor für das Wirtschaftsjahr 2003/04, ABl. L 316, S. 64.

6 - Verordnung (EG) Nr. 1686/2005 der Kommission vom 14. Oktober 2005 zur Festsetzung der Produktionsabgaben sowie des Koeffizienten der Ergänzungsabgabe im Zuckersektor für das Wirtschaftsjahr 2004/05, ABl. L 271, S. 12.