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Klage, eingereicht am 16. Dezember 2021 – Europäische Kommission/Republik Bulgarien

(Rechtssache C-789/21)

Verfahrenssprache: Bulgarisch

Parteien

Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: G. Braun, L. Malferrari und Iv. Zalogin)

Beklagte: Republik Bulgarien

Anträge

Die Klägerin beantragt,

festzustellen, dass die Republik Bulgarien dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie (EU) 2017/1132 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über bestimmte Aspekte des Gesellschaftsrechts1 und insbesondere gegen Art. 166 und Anhang III, Teil A und B, Fußnote 2 dieser Richtlinie verstoßen hat, dass sie es versäumt hat, das bulgarische Handelsregister mit dem System zur Verknüpfung von Unternehmensregistern (BRIS) zu verknüpfen;

der Republik Bulgarien die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Unter Verstoß gegen die oben angeführten Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2017/1132 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über bestimmte Aspekte des Gesellschaftsrechts habe es die Republik Bulgarien versäumt, das bulgarische Handelsregister mit dem System zur Verknüpfung von Unternehmensregistern (BRIS) zu verknüpfen.

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1 ABl. vom 30. Juni 2017, L 169, S. 46.