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Beschluss des Gerichts vom 9. Januar 2012 - Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft/Kommission

(Rechtssache T-407/09)

(Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Verträge über den Verkauf von Wohnungen im Rahmen der Privatisierung von öffentlichen Wohnungen in Neubrandenburg - Beschwerde - Nicht anfechtbare Handlung - Unzulässigkeit - Untätigkeitsklage)

Verfahrenssprache: Deutsch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH (Neubrandenburg, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. Núñez-Müller und J. Dammann)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: B. Martenczuk und K. Gross)

Streithelferinnen zur Unterstützung der Beklagten: Bavaria Immobilien Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. Objekte Neubrandenburg KG (Berlin, Deutschland) und Bavaria Immobilien Trading GmbH & Co. Immobilien Leasing Objekt Neubrandenburg KG (Berlin) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. von Donat)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission, die in dem Schreiben vom 29. Juli 2009 enthalten sein soll, in dem erklärt wird, dass bestimmte von der Klägerin abgeschlossene Verträge über den Verkauf von Wohnungen im Rahmen der Privatisierung von öffentlichen Wohnungen in Neubrandenburg nicht unter Art. 87 Abs. 1 EG fallen, und auf Feststellung, dass die Kommission im Sinne von Art. 232 EG untätig geblieben ist, da sie nicht nach Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates vom 22. März 1999 über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel [88 EG] (ABl. L 83, S. 1) Stellung zu diesen Verträgen genommen hat

Tenor

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Die Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Kommission, der Bavaria Immobilien Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. Objekte Neubrandenburg KG und der Bavaria Immobilien Trading GmbH & Co. Immobilien Leasing Objekt Neubrandenburg KG.

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1 - ABl. C 312 vom 19.12.2009.