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Klage, eingereicht am 29. November 2011 - Novartis/HABM - Dr. Organic Ltd (BIOCERT)

(Rechtssache T-605/11)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Novartis AG (Basel, Schweiz) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Douglas)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Dr. Organic Ltd (Swansea, Vereinigtes Königreich)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 28. September 2011 in der Sache R 1030/2010-4 aufzuheben;

dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "BIOCERT" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 3, 4, 5, 29, 30, 31, 32, 35 und 44 - Anmeldung Nr. 7134984.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Österreichische eingetragene Wortmarke "BIOCEF" (Nr. 136273) für Waren der Klasse 5.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs in vollem Umfang.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Art. 76 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke, da die Beschwerdekammer (i) die von den Unionsgerichten aufgestellten allgemeinen Grundsätze nicht richtig ausgelegt und zu Unrecht festgestellt habe, dass keine Gefahr von Verwechslungen zwischen "BIOCEF" und "BIOCERT" bestehe, und (ii) ihre Entscheidung zu Unrecht auf von den Verfahrensbeteiligten nicht vorgebrachte Tatsachen gestützt habe.

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