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Vorabentscheidungsersuchen des Högsta förvaltningsdomstol (Schweden), eingereicht am 15. Februar 2024 – AA/Allmänna ombudet hos Tullverket

(Rechtssache C-125/24, Palmstråle1 )

Verfahrenssprache: Schwedisch

Vorlegendes Gericht

Högsta förvaltningsdomstolen

Parteien des Ausgangsverfahrens

Rechtsmittelführerin: AA

Rechtsmittelgegner: Allmänna ombudet hos Tullverket

Vorlagefrage

Sind Art. 143 Abs. 1 Buchst. e der Mehrwertsteuerrichtlinie1 und Art. 86 Abs. 6 und Art. 203 des Zollkodex2 der Union so auszulegen, dass sowohl die materiellen als auch die formalen Voraussetzungen, die in Art. 203 genannt sind, erfüllt sein müssen, damit eine Befreiung von den Einfuhrabgaben und damit eine Befreiung von der Mehrwertsteuer bei der Wiedereinfuhr zu gewähren ist, wenn eine Zollschuld nach Art. 79 des Zollkodex wegen Nichterfüllung der Gestellungspflicht gemäß Art. 139 Abs. 1 des Zollkodex entstanden ist?

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1     Die vorliegende Rechtssache ist mit einem fiktiven Namen bezeichnet, der nicht dem echten Namen eines Verfahrensbeteiligten entspricht.

1     Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. 2006, L 347, S. 1).

1     Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union (ABl. 2013, L 269, S. 1).