Language of document : ECLI:EU:T:2021:870


 


 



Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 8. Dezember 2021
Dyson u. a./Kommission

(Rechtssache T127/19)(1)

„Außervertragliche Haftung – Energie – Richtlinie 2010/30/EU – Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch energieverbrauchsrelevante Produkte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen – Delegierte Verordnung (EU) Nr. 665/2013 – Energieverbrauchskennzeichnung von Staubsaugern – Energieeffizienz – Messmethode – Nichtigerklärung durch das Gericht – Hinreichend qualifizierter Verstoß gegen eine Rechtsnorm, die bezweckt, dem Einzelnen Rechte zu verleihen

1.      Außervertragliche Haftung – Voraussetzungen – Rechtswidrigkeit – Schaden – Kausalzusammenhang – Nichtvorliegen einer der Voraussetzungen – Abweisung der Schadensersatzklage in vollem Umfang

(Art. 340 Abs. 2 AEUV)

(vgl. Rn. 14)

2.      Außervertragliche Haftung – Voraussetzungen – Rechtswidrigkeit – Hinreichend qualifizierter Verstoß gegen eine Rechtsnorm, die dem Einzelnen Rechte verleiht – Bei Erlass des Rechtsakts verringerter oder nicht vorhandener Ermessensspielraum des Unionsorgans – Erforderlichkeit der Berücksichtigung der Begleitumstände

(Art. 340 Abs. 2 AEUV)

(vgl. Rn. 15-22)

3.      Außervertragliche Haftung – Voraussetzungen – Rechtswidrigkeit – Hinreichend qualifizierter Verstoß gegen das Unionsrecht – Voraussetzung einer offenkundigen und erheblichen Überschreitung der Grenzen des Ermessens durch die Organe – Erlass einer delegierten Verordnung durch die Kommission, mit der eine Methode zur Berechnung der Energieeffizienz von Staubsaugern auf der Grundlage der Verwendung eines leeren Behälters festgelegt wird – Basisrechtsakt, der die Kommission verpflichtet, eine Berechnungsmethode zu wählen, die auf der Verwendung eines gefüllten Behälters beruht – Bestehen berechtigter Zweifel daran, dass die genannte Methode geeignet ist, die Kriterien der wissenschaftlichen Gültigkeit und der Richtigkeit der gegenüber den Verbrauchern gemachten Angaben zu erfüllen – Kein hinreichend qualifizierter Verstoß

(Art. 290 und 340 Abs. 2 AEUV; Verordnung Nr. 665/2013 der Kommission; Richtlinie 2010/30 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 10 Abs. 1)

(vgl. Rn. 36-38, 43-45, 52, 81, 82, 94-99)

4.      Außervertragliche Haftung – Voraussetzungen – Rechtswidrigkeit – Hinreichend qualifizierter Verstoß gegen das Unionsrecht – Voraussetzung einer offenkundigen und erheblichen Überschreitung der Grenzen des Ermessens durch die Organe – Erlass einer delegierten Verordnung durch die Kommission, mit der eine Methode zur Berechnung der Energieeffizienz von Staubsaugern auf der Grundlage der Verwendung eines leeren Behälters festgelegt wird – Berechnungsmethode, die unabhängig von der verwendeten Technologie für alle Staubsauger gilt – Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz – Fehlen

(Art. 290 und 340 Abs. 2 AEUV; Verordnung Nr. 665/2013 der Kommission; Richtlinie 2010/30 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 1, 10 Abs. 1, 2 und 4 Buchst. b)

(vgl. Rn. 105-112)

5.      Außervertragliche Haftung – Voraussetzungen – Rechtswidrigkeit – Hinreichend qualifizierter Verstoß gegen das Unionsrecht – Voraussetzung einer offenkundigen und erheblichen Überschreitung der Grenzen des Ermessens durch die Organe – Erlass einer delegierten Verordnung durch die Kommission, mit der eine Methode zur Berechnung der Energieeffizienz von Staubsaugern auf der Grundlage der Verwendung eines leeren Behälters festgelegt wird – Verstoß gegen den Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung – Fehlen

(Art. 290 und 340 Abs. 2 AEUV; Verordnung Nr. 665/2013 der Kommission; Richtlinie 2010/30 des Europäischen Parlaments und des Rates)

(vgl. Rn. 116-119)

6.      Außervertragliche Haftung – Voraussetzungen – Rechtswidrigkeit – Hinreichend qualifizierter Verstoß gegen das Unionsrecht – Voraussetzung einer offenkundigen und erheblichen Überschreitung der Grenzen des Ermessens durch die Organe – Erlass einer delegierten Verordnung durch die Kommission, mit der eine Energieverbrauchskennzeichnung für Staubsauger vorgeschrieben wird – Verletzung der unternehmerischen Freiheit – Verletzung des Eigentumsrechts – Fehlen

(Art. 290 und 340 Abs. 2 AEUV; Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 16, 17 und 52 Abs. 1; Richtlinie 2010/30 des Europäischen Parlaments und des Rates)

(vgl. Rn. 123-132)

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Dyson Ltd und die weiteren im Anhang des Urteils aufgeführten Klägerinnen tragen ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.


1ABl. C 139 vom 15.4.2019.