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Amtsblattmitteilung

 

Klage des Carlo Pagliacci gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 19. Juli 2004

(Rechtssache T-307/04)

(Verfahrenssprache: Französisch)

Carlo Pagliacci, wohnhaft in Brüssel, hat am 19. Juli 2004 eine Klage gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigte des Klägers sind die Rechtsanwälte Sébastien Orlandi, Albert Coolen, Jean-Noël Louis und Etienne Marchal, Zustellungsanschrift in Luxemburg.

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung des Prüfungsausschusses für das Auswahlverfahren KOM/A/1/02, ihm bei den Prüfungen eine für die Aufnahme in das Verzeichnis der erfolgreichen Bewerber unzureichende Note zu geben, aufzuheben;

der Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Begründung seiner Klage macht der Kläger einen Verstoß gegen die Ausschreibung des Auswahlverfahrens geltend, da mehrere Bewerber, die in das Verzeichnis der erfolgreichen Bewerber aufgenommen worden seien, nicht das vorgeschriebene, im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Landwirtschaftsbereich stehende Diplom besäßen. Außerdem arbeite eines der Mitglieder des Prüfungsausschusses mit einzelnen Bewerbern täglich zusammen. Dieser Umstand habe dazu geführt, dass sich diese Bewerber gegenüber den anderen Bewerbern in einer besonderen Situation befunden hätten, und stelle demnach einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung dar. Da die Anstellungsbehörde über diese Situation angeblich nicht informiert gewesen sei, beruft sich der Kläger insoweit auch auf einen Verstoß gegen Artikel 14 des Statuts.

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