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Urteil des Gerichts erster Instanz vom 12. Dezember 2007 - Pagliacci / Kommission

(Rechtssache T-307/04)1

(Beamte - Allgemeines Auswahlverfahren - Nichtaufnahme in die Reserveliste - Verstoß gegen die Ausschreibung des Auswahlverfahrens - Erforderliche Diplome und Berufserfahrung)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Carlo Pagliacci (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte S. Orlandi, A. Coolen, J.-N. Louis und É. Marchal, dann Rechtsanwalt F. Schiaudone)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: C. Berardis-Kayser und H. Tserepa-Lacombe)

Gegenstand

Antrag auf Aufhebung der Entscheidung des Prüfungsausschusses des Auswahlverfahrens COM/A/1/02, mit der die Prüfung des Klägers mit einer Note bewertet worden ist, die nicht für die Aufnahme in die Liste der erfolgreichen Teilnehmer ausreicht

Tenor

Die Entscheidung des Prüfungsausschusses des Auswahlverfahrens COM/A/1/02, mit der die Prüfung von Carlo Pagliacci mit einer Note bewertet worden ist, die nicht für die Aufnahme in die Liste der erfolgreichen Teilnehmer ausreicht, wird aufgehoben.

Die Kommission trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 262 vom 14.5.2005.