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Amtsblattmitteilung

 

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Klage des Jörg-Michael Fetzer gegen das Europäische Parlament, eingereicht am

9. August 2004

(Rechtssache T-330/04)

Verfahrenssprache: Deutsch

Jörg-Michael Fetzer, Tübingen (Deutschland) hat am 9. August 2004 eine Klage gegen das Europäische Parlament beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht.

Prozeßbevollmächtigter des Klägers ist Rechtsanwalt Matthias Bauer.

Der Kläger beantragt,

-     festzustellen, dass die Beklagte die Rechte des Klägers im Rahmen des Auswahlverfahrens PE/96/A (Verwaltungsrätinnen/Verwaltungsräte) verletzt hat;

-     den Kläger zur zweiten Phase eines Auswahlverfahrens zuzulassen, das dem Verfahren PE/96/A vergleichbar ist;

-     hilfsweise die Beklagte zur Zahlung eines angemessenen Schadensersatzes, mindestens in Höhe eines Netto-Monatsgehaltes, zu verurteilen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Im Juli 2002 meldete sich der Kläger für das Auswahlverfahren PE/96/A des Europäischen Parlaments an. In dem auszufüllenden Formular gab er an, dass er eine Behinderung habe, indem seine Sehfähigkeit auf zwei Prozent der normalen Sehkraft vermindert ist. Laut dem Kläger wurde ihm unter Hinweis darauf, dass in den Prüfungsbedingungen keine Nachteilsausgleiche für behinderte Teilnehmer vorgesehen seien, nicht gestattet, die Abhandlung mit einem Computer zu schreiben, und er erhielt nicht die gewünschte Zeitverlängerung.

Der Kläger trägt vor, dass ihm während der Prüfung aufgrund seiner behinderungsbedingten Schwierigkeiten nicht annähernd möglich war, alle Fragen in der erforderlichen Zeit durchzulesen und die richtigen Antworten auszuwählen. Er macht geltend, dass er zu den 180 besten Kandidatinnen und Kandidaten gehört hätte und damit zur nächsten Phase des Auswahlverfahrens zugelassen worden wäre, wenn ihm die gewünschten Nachteilsausgleiche gewährt worden wären. Er beantragt daher, festzustellen, dass ihm zu Unrecht die beantragten Nachteilsausgleiche verwehrt worden sind.                        

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