Klage, eingereicht am 30. Dezember 2023 – Rain Carbon Germany/EUIPO – Novaresine (NOVARESINE INNOVATION GOES GREEN)
(Rechtssache T-1188/23)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Rain Carbon Germany GmbH (Castrop-Rauxel, Deutschland) (vertreten durch Rechtsanwalt R. Fischer und Rechtsanwältin T. Moll)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Novaresine Srl (Lazise, Italien)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Anmelderin der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Streitige Marke: Anmeldung der Unionsbildmarke NOVARESINE INNOVATION GOES GREEN – Anmeldung Nr. 18 188 539.
Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren.
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO vom 27. Oktober 2023 in der Sache R 2005/2022-1.
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
dem gegen alle Waren der angemeldeten Unionsmarke Nr. 18 188 539 eingelegten Widerspruch Nr. B 3 119 195 für alle beanstandeten Waren stattzugeben und die Anmeldung der Unionmarke Nr. 18 188 539 insgesamt zurückzuweisen;
dem EUIPO die Kosten aufzuerlegen.
Angeführter Klagegrund
Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung(EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates;
Verstoß gegen Ar. 94 Abs. 1 der Verordnung(EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.
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