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Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 25. Oktober 2010 - Lito Maieftiko Gynaikologiko kai Cheirourgiko Kentro/Kommission

(Rechtssache T-353/10 R)

(Vorläufiger Rechtsschutz - Finanzieller Zuschuss - Belastungsanzeige zwecks Rückforderung eines Zuschusses - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Verstoß gegen Formerfordernisse - Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Griechisch

Verfahrensbeteiligte

Antragstellerin: Lito Maieftiko Gynaikologiko kai Cheirourgiko Kentro AE (Athen, Griechenland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt E. Tzannini)

Antragsgegnerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: D. Triantafyllou und A. Sauka)

Gegenstand

Antrag auf Aussetzung des Vollzugs einer Belastungsanzeige der Kommission vom 22. Juli 2010, mit der ein im Rahmen eines finanziellen Zuschusses zur Unterstützung eines medizinischen Forschungsvorhabens gezahlter Betrag von 109 415,20 Euro zurückgefordert wird

Tenor

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

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