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Urteil des Gerichts vom 9. Juli 2013 – Arango Jaramillo u. a./EIB

(Rechtssache T-234/11 P-RENV-RX)1

(Rechtsmittel – Öffentlicher Dienst – Personal der EIB – Überprüfung des Urteils des Gerichts – Abweisung der Klage im ersten Rechtszug als unzulässig – Versorgungsbezüge – Erhöhung der Versorgungsbeiträge – Rechtsbehelfsfrist – Angemessene Frist)

Verfahrenssprache: Französisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführer: Oscar Orlando Arango Jaramillo (Luxemburg, Luxemburg), und die 34 weiteren Bediensteten der Europäischen Investitionsbank, deren Namen im Anhang aufgeführt sind (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte B. Cortese und C. Cortese)

Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Investitionsbank (EIB) (Prozessbevollmächtigte: C. Gómez de la Cruz und T. Gilliams im Beistand von Rechtsanwalt P.-E. Partsch)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Erste Kammer) vom 4. Februar 2011, Arango Jaramillo u. a./EIB (F-34/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), wegen Aufhebung dieses Beschlusses

Tenor

Der Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Erste Kammer) vom 4. Februar 2011, Arango Jaramillo u. a./EIB, wird aufgehoben.

Die Sache wird an das Gericht für den öffentlichen Dienst zurückverwiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

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1     ABl. C 211 vom 16.7.2011.