Language of document : ECLI:EU:T:2013:49





Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 31. Januar 2013 –
Spanien/Kommission

(Rechtssache T‑235/11)

„Kohäsionsfonds – Kürzung des vom Fonds ursprünglich gewährten Zuschusses zu fünf Vorhaben betreffend den Bau bestimmter Strecken des Hochgeschwindigkeitseisenbahnnetzes in Spanien – Frist für den Erlass eines Beschlusses – Art. H Abs. 2 von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1164/94 – Art. 18 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1386/2002 – Ergänzende Lieferungen – Ergänzende Bauarbeiten oder Dienstleistungen – Begriff ‚unvorhergesehenes Ereignis‘ – Art. 20 Abs. 2 Buchst. e und f der Richtlinie 93/38/EWG“

1.                     Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt – Strukturinterventionen – Gemeinschaftsfinanzierung zugunsten nationaler Aktionen – Verordnung Nr. 1164/94 – Aussetzung oder Kürzung eines finanziellen Zuschusses wegen Unregelmäßigkeit – Setzung einer Ausschlussfrist für den Erlass der Entscheidung der Kommission – Fehlen (Verordnung Nr. 1164/94 des Rates, Anhang II Art. H Abs. 2) (vgl. Randnr. 32)

2.                     Recht der Europäischen Union – Auslegung – Vorschriften in mehreren Sprachen – Einheitliche Auslegung – Berücksichtigung der verschiedenen sprachlichen Fassungen (vgl. Randnrn. 32, 33)

3.                     Recht der Europäischen Union – Auslegung – Methoden – Auslegung einer Durchführungsverordnung anhand der Grundverordnung (vgl. Randnr. 37)

4.                     Rechtsangleichung – Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor – Richtlinie 93/38 – Erteilung des Zuschlags – Grundsätze der Gleichbehandlung der Auftraggeber und der Transparenz – Bedeutung – Änderung einer der Ausschreibungsbedingungen durch den öffentlichen Auftraggeber nach der Ausschreibung – Unzulässigkeit (Richtlinie 93/38 des Rates, Art. 4 Abs. 2 und 20 Abs. 2 Buchst. e und f) (vgl. Randnrn. 45‑48, 52‑55, 63, 66‑71)

5.                     Rechtsangleichung – Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor – Richtlinie 93/38 – Ausnahmen von den gemeinsamen Regeln – Enge Auslegung – Rückgriff auf das Verhandlungsverfahren – Grenzen (Richtlinie 93/38 des Rates) (vgl. Randnrn. 57, 58)

6.                     Handlungen der Organe – Richtlinien – Umsetzung durch die Mitgliedstaaten – Notwendigkeit einer vollständigen Umsetzung – Vertragsverletzung – Rechtfertigung mit der innerstaatlichen Ordnung – Unzulässigkeit (Art. 258 AEUV; Richtlinie 93/38 des Rates) (vgl. Randnr. 59)

7.                     Rechtsangleichung – Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor – Richtlinie 93/38 – Vergabe – Änderungen der Bestimmungen eines öffentlichen Auftrags während seiner Geltungsdauer – Begriff der wesentlichen Änderung (Richtlinie 93/38 des Rates) (vgl. Randnr. 70)

8.                     Rechtsangleichung – Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor – Richtlinie 93/38 – Ausnahmen von den gemeinsamen Regeln – Enge Auslegung – Vorliegen unvorhergesehener Umstände – Beweislast (Richtlinie 93/38 des Rates, art. 20 Abs. 2) (vgl. Randnrn. 80‑86, 89‑94, 97‑103, 105, 106)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses C(2011) 1023 final der Kommission vom 18. Februar 2011, mit dem der finanzielle Zuschuss des Kohäsionsfonds für die Projektabschnitte „Lieferung und Montage von Gleismaterial für die Hochgeschwindigkeitsstrecke Madrid–Zaragoza–Barcelona–Französische Grenze. Abschnitt Madrid–Lleida“ (CCI 1999.ES.16.CPT.001), „Hochgeschwindigkeitsbahnstrecke Madrid-Barcelona. Abschnitt Lleida–Martorell (Planum, 1. Phase)“ (CCI 2000.ES.16.C.PT.001), „Hochgeschwindigkeitsstrecke Madrid–Zaragoza–Barcelona–Französische Grenze. Zufahrtsstrecken nach Zaragoza“ (CCI 2000.ES.16.C.PT.003), „Hochgeschwindigkeitsstrecke Madrid–Zaragoza–Barcelona–Französische Grenze. Abschnitt Lleida–Martorell. Unterabschnitt X‑A (Olérdola-Avinyonet del Penedés)“ (CCI 2001.ES.16.C.PT.007) und „Neue Hochgeschwindigkeitsbahnzufahrtsstrecke in die Levante. Unterabschnitt La Gineta–Albacete“ (Planum) (CCI 2004.ES.16.C.PT.014) gekürzt wurde, und, hilfsweise, auf teilweise Nichtigerklärung dieses Beschlusses in Bezug auf die von der Kommission vorgenommenen Berichtigungen

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Das Königreich Spanien trägt die Kosten.