Language of document : ECLI:EU:F:2013:125

BESCHLUSS DES PRÄSIDENTEN DER DRITTEN KAMMER DES GERICHTS FÜR DEN ÖFFENTLICHEN DIENST DER EUROPÄISCHEN UNION

2. Juli 2013

Rechtssache F‑53/12

Bogdi u. a.

gegen

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA)

„Gütliche Beilegung des Rechtsstreits – Art. 69 Abs. 1 der Verfahrensordnung – Einigung der Parteien auf Initiative des Gerichts – Streichung“

Gegenstand:      Klage nach Art. 270 AEUV, der gemäß Art. 106a EA auch für den EAG-Vertrag gilt, im Wesentlichen auf Aufhebung der Entscheidungen des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses, die Klägerinnen von Besoldungsgruppe AST 5 nach Besoldungsgruppe AST 6 zu befördern, soweit diese Beförderungen zur Folge haben, dass der seit 1. April 2011 auf ihre Bezüge anwendbare Multiplikationsfaktor rückwirkend herabgesetzt wird

Entscheidung: Die Rechtssache F‑53/12, Bogdi u. a./EWSA, wird im Register des Gerichts gestrichen. Die Parteien tragen die Kosten entsprechend der zwischen ihnen getroffenen Vereinbarung.

Leitsätze

Beamtenklage – Gütliche Beilegung des Rechtsstreits vor dem Gericht für den öffentlichen Dienst – Streichung im Register

(Verfahrensordnung des Gerichts für den öffentlichen Dienst, Art. 69)