Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 24. November 2009 - Szomborg/Kommission
(Untätigkeitsklage - Nichtvorlage einer wissenschaftlichen Bewertung durch die Kommission innerhalb der vorgesehenen Frist - Nicht anfechtbare Handlung - Kein individuelles Betroffensein - Unzulässigkeit)
Verfahrenssprache: Polnisch
Parteien
Kläger: Grzegorz Szomborg (Jastarnia, Polen) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt R. Nowosielski)
Beklagte: Kommission (Prozessbevollmächtigte: K. Banks und A. Szmytkowska)
Gegenstand
Untätigkeitsklage auf Feststellung, dass die Kommission es rechtswidrig unterlassen hat, innerhalb der vorgeschriebenen Frist die in Art. 27 der Verordnung (EG) Nr. 2187/2005 des Rates vom 21. Dezember 2005 mit technischen Maßnahmen für die Erhaltung der Fischereiressourcen in der Ostsee, den Belten und dem Öresund, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1434/98 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 88/98 (ABl. L 349, S. 1) vorgesehene wissenschaftliche Bewertung vorzulegen
Tenor
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
Der Kläger trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
____________1 - ABl. C 209 vom 15.8.2008.