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Beschluss des Gerichts vom 19. Juni 2014 – Suwaid/Rat

(Rechtssache T-268/12)1

(Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Syrien – Vertretungsmangel – Untätigkeit des Klägers – Erledigung)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: Joseph Suwaid (Damaskus, Syrien) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte L. Defalque und T. Bontinck)

Beklagter: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: G. Étienne und V. Piessevaux)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung von Punkt A 7 des Anhangs I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 266/2012 des Rates vom 23. März 2012 zur Durchführung des Artikels 32 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien (ABl. L 87, S. 45), sowie von Punkt A 7 des Anhangs I des Durchführungsbeschlusses 2012/172/GASP des Rates vom 23. März 2012 zur Durchführung des Beschlusses 2011/782/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien (ABl. L 87, S. 103), soweit der Kläger mit diesen Rechtsakten in die Liste der Personen aufgenommen wurde, für die restriktive Maßnahmen gelten

Tenor

Der vorliegende Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.

Herr Joseph Suwaid trägt seine eigenen Kosten und die Kosten des Rates der Europäischen Union.

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1     ABl. C 243 vom 11.8.2012.