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Amtsblattmitteilung

 

Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen das Königreich Spanien, eingereicht am 19. November 2003

(Rechtssache C-489/03)

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat am 19. November 2003 eine Klage gegen das Königreich Spanien beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Bevollmächtigter der Klägerin ist José Luis Buendía Sierra, Juristischer Dienst, Zustellungsanschrift in Luxemburg.

Die Klägerin beantragt,

festzustellen, dass das Königreich Spanien dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Entscheidung der Kommission vom 11. Juli 2001 über eine spanische Beihilferegelung zugunsten neu gegründeter Unternehmen in Guipúzcoa (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K[2001] 1761) verstoßen hat, dass es nicht in der vorgesehenen Frist alle notwendigen Maßnahmen ergriffen hat, um den Artikeln 2 und 3 der Entscheidung nachzukommen, oder diese Maßnahmen jedenfalls nicht nach Artikel 4 der Kommission mitgeteilt hat;

dem Königreich Spanien die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die in der vorliegenden Rechtssache vorgetragenen Klagegründe und wesentlichen Argumente sind dieselben wie in der Rechtssache C-485/03.

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