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Amtsblattmitteilung

 

Klage des Jacques Verborgh gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 20. Januar 2004

(Rechtssache T-26/04) (Rechtssache ...

(Verfahrenssprache: Französisch) Verfahrenssprache: ...

Jacques Verborgh, wohnhaft in Aalter (Belgien), hat am 20. Januar 2004 eine Klage gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigter des Klägers ist Rechtsanwalt Nicolas Lhoëst, Zustellungsanschrift in Luxemburg.

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 20. Dezember 2002 aufzuheben, mit der die erste Einstufung des Klägers in die Besoldungsgruppe A 7 bestätigt wird;

soweit erforderlich, die Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 9. Oktober 2003 über die Zurückweisung der Beschwerde des Klägers aufzuheben;

der Beklagten sämtliche Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Nach dem Urteil des Gerichts in der Rechtssache T-17/951 habe die Kommission die Vorschriften über die Kriterien für die Einstufung in die Besoldungsgruppe und die Dienstaltersstufe bei der Einstellung geändert. Mit der angefochtenen Entscheidung habe sie die bei der Einstellung erfolgte Einstufung des Klägers in die Besoldungsgruppe A 7 bestätigt und daher seinen Antrag auf Neueinstufung abgelehnt.

Zur Begründung seiner Klage macht der Kläger das Fehlen einer Begründung der angefochtenen Entscheidung, einen offensichtlichen Beurteilungsfehler sowie eine angebliche Diskriminierung zwischen ihm, dessen Antrag auf Neueinstufung abgelehnt worden sei, und anderen Beamten mit genauso langer Berufserfahrung geltend, die neu eingestuft worden seien.

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1 - Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 5. Oktober 1995 (siehe ABl. C 315 vom 25.11.1995, S. 14).