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Urteil des Gerichts vom 5. März 2015 – Rose Vision und Seseña/Kommission

(Rechtssache T-45/13)1

(Schiedsklausel – Siebtes Rahmenprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration [2007-2013] – Finanzhilfevereinbarungen betreffend die Projekte FIRST, FutureNEM und sISI – Nichtigkeits- und Schadensersatzklage – Umdeutung der Klage – Zulässigkeit – Aussetzung der Zahlungen – Frist für die Übermittlung des Rechnungsprüfungsberichts – Verbreitung von Informationen an Dritte)

Verfahrenssprache: Spanisch

Parteien

Kläger: Rose Vision, SL (Seseña, Spanien) und Julián Seseña (Pozuelo de Alarcón, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. Muñiz Bernuy und Á. Alonso Villa)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: R. Lyal und A. Sauka im Beistand der Rechtsanwälte J. Rivas Andrés und X. M. García García)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung des Schreibens der Kommission, mit dem sie die Zahlungen im Rahmen der Finanzhilfevereinbarung Nr. 246910 zum Projekt FutureNEM ausgesetzt hat und des Rechnungsprüfungsberichts 11-INFS-025, auf den sie sich beim Erlass dieses Rechtsakts gestützt hat, sowie auf Ersatz des Schadens, der den Klägern durch das Verhalten der Kommission entstanden sein soll, in Höhe von 5 854 264 Euro, vorbehaltlich der Schäden, die im Zuge des vorliegenden Verfahrens beziffert werden könnten, sowie der angefallenen Zinsen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Rose Vision, SL und Herr Julián Seseña tragen die Kosten.

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1     ABl. C 178 vom 22.6.2013.