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Amtsblattmitteilung

 

Klage des Hippocrate Vounakis gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 3. Mai 2004

(Rechtssache T-165/04)

(Verfahrenssprache: Französisch)

Hippocrate Vounakis, wohnhaft in Wezembeek-Oppem (Belgien), hat am 3. Mai 2004 eine Klage gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigte des Klägers sind die Rechtsanwälte Sébastien Orlandi, Albert Coolen, Jean-Noël Louis und Etienne Marchal, Zustellungsanschrift in Luxemburg.

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung über die Feststellung des Berichts über die berufliche Entwicklung für den Zeitraum vom 1. Juli 2001 bis 31. Dezember 2002 aufzuheben;

der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger wendet sich aus formellen und materiellen Gründen gegen den Bericht über seine berufliche Entwicklung für den Zeitraum vom 1. Juli 2001 bis 31. Dezember 2002.

Zur Begründung seiner Ansprüche macht er geltend:

einen Verstoß gegen Artikel 2 der Allgemeinen Durchführungsbestimmungen und gegen Artikel 43 des Statuts. Der in Rede stehende Bericht sei von einer Person erstellt worden, die hierfür nicht zuständig gewesen sei;

das Vorliegen eines offensichtlichen Beurteilungsfehlers und fehlende Kohärenz zwischen den Kommentaren und den Benotungen;

eine Verletzung der Begründungspflicht. Die ihm erteilte Gesamtnote liege unter dem Durchschnitt, während seine früheren Beurteilungen gut gewesen seien, ohne dass diese Verschlechterung erläutert werde.

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