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Urteil des Gerichts erster Instanz vom 31. Januar 2007 - C / Kommission

(Rechtssache T-166/04)1

(Beamte - Durchführung eines Urteils des Gerichts - Anfechtungsklage - Erledigung - Schadensersatzklage - Amtsfehler - Verlust einer Chance)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: C (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J. Sambon, P.-P. Van Gehuchten und P. Reyniers)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: C. Berardis-Kayser und L. Lozano Palacios)

Gegenstand

Aufhebung der stillschweigenden Entscheidung, mit der der Antrag des Klägers auf Durchführung des Urteils des Gerichts vom [vertraulich]2 in der Rechtssache [vertraulich] abgelehnt worden ist, sowie, falls erforderlich, der Entscheidung, mit der seine Beschwerde vom 12. Februar 2004 zurückgewiesen worden ist, und Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens

Tenor

Der Aufhebungsantrag ist erledigt.

Die Kommission wird dazu verurteilt, Herrn C 15 000 Euro zu zahlen.

Die Kommission trägt die Kosten des Verfahrens.

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1 - ABl. C 179 vom 10.7.2004.

2 - Nicht wiedergegebene vertrauliche Angaben.