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Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 14. Mai 2007 - Wauthier und Deveen / Kommission

(Rechtssache T-164/04)1

(Öffentlicher Dienst - Beamte - Beurteilung - Beurteilung der beruflichen Entwicklung - Beurteilungszeitraum 2001-2002 - Klage, die offensichtlich unzulässig ist und der offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerinnen: Patricia Wauthier (Tubize, Belgien) und Viviane Deveen (Overijse, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte G. Bounéou und F. Frabetti, dann Rechtsanwalt F. Frabetti)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und H. Krämer)

Gegenstand

Aufhebung der Beurteilungskampagne 2001/2002, soweit die Klägerinnen davon betroffen sind, hilfsweise Aufhebung der Beurteilungen der beruflichen Entwicklung der Klägerinnen für den Beurteilungszeitraum 2001-2002.

Tenor

Die Klage wird als teilweise offensichtlich unzulässig und im Übrigen als offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrend abgewiesen.

Die Klägerinnen tragen ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 190 vom 24.7.2004.