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Urteil des Gerichts erster Instanz vom 13. Juli 2006 - Vounakis / Kommission

(Rechtssache T-165/04)1

(Beamte - Beurteilung der beruflichen Entwicklung - Beurteilungszeitraum 2001/02 - Unzuständigkeit des Berufungsbeurteilenden - Offensichtlicher Beurteilungsfehler - Begründungspflicht)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Hippocrate Vounakis (Wezembeek-Oppem, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi, A. Coolen, J.-N. Louis und É. Marchal)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: G. Berscheid und V. Joris)

Gegenstand

Klage auf Aufhebung der Entscheidung vom 23. Mai 2003 über die Erstellung der Beurteilung der beruflichen Entwicklung des Klägers für den Zeitraum vom 1. Juli 2001 bis 31. Dezember 2002

Tenor

Die Entscheidung vom 23. Mai 2003 über die Erstellung der Beurteilung der beruflichen Entwicklung des Klägers für den Zeitraum vom 1. Juli 2001 bis 31. Dezember 2002 wird aufgehoben, soweit sie die Rubrik "Dienstliche Führung" betrifft.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kommission wird zur Tragung ihrer eigenen Kosten sowie eines Drittels der Kosten des Klägers verurteilt.

Der Kläger trägt zwei Drittel seiner eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 179 vom 10.7.2004.