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Klage, eingereicht am 18. August 2023 – Medspa/EUIPO – Hic(ALDO COPPOLA AMO)

(Rechtssache T508/23)

Sprache der Klageschrift: Italienisch

Parteien

Klägerin: Medspa Srl (Mailand, Italien) (vertreten durch Rechtsanwälte M. Baghetti und P. Burdese)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Hic Srl (Mailand)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Anmelderin der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer

Streitige Marke: Anmeldung der Unionswortmarke ALDO COPPOLA AMO – Anmeldung Nr. 18 070 755

Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 9. Juni 2023 in der Sache R 1625/20224

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben und infolgedessen dem Widerspruch gegen die Eintragung der Unionsmarke Nr. 18 070 755 stattzugeben;

hilfsweise, die angefochtene Entscheidung aufzuheben und infolgedessen die Sache an die Beschwerdekammer zurückzuverweisen, damit diese die Verwechslungsgefahr zwischen der Unionsmarke Nr. 18 070 755 und den von der Klägerin entgegengehaltenen Unionsmarken und italienischen Marken erneut bewertet;

jedenfalls festzustellen, dass die Klägerin nicht verpflichtet ist, der Anmelderin Hic Srl die ihr im Zusammenhang mit dem Widerspruchsverfahren und dem Beschwerdeverfahren entstandenen, von der Vierten Beschwerdekammer in Höhe von 1 400 Euro festgesetzten Kosten zu erstatten;

jedenfalls das EUIPO und die Hic Srl zu verurteilen, die der Klägerin im Zusammenhang mit dem Widerspruchsverfahren und dem Beschwerdeverfahren sowie im Zusammenhang mit dem vorliegenden Verfahren vor dem Gericht entstandenen Kosten zu erstatten.

Angeführter Klagegrund

Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) Nr. 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.

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