Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 18. November 2014 – McCoy/Ausschuss der Regionen
(Rechtssache F-156/12)1
(Öffentlicher Dienst – Beamte – Schadensersatzklage – Fehlverhalten – Mobbing durch Vorgesetzte – Berufskrankheit – Nach Art. 73 des Statuts gewährte Leistung, mit der nicht der gesamte erlittene Schaden ersetzt wird – Antrag auf ergänzende Entschädigung)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: R. McCoy (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin L. Levi)
Beklagter: Ausschuss der Regionen (Prozessbevollmächtigte: S. Bachotet und J. C. Cañoto Argüelles im Beistand von Rechtsanwalt B. Wägenbaur)
Gegenstand der Rechtssache
Aufhebung der Entscheidung, mit der die Gewährung von Schadensersatz wegen Fehlverhaltens des Ausschusses der Regionen abgelehnt wurde, und Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens
Tenor des Urteils
Der Ausschuss der Regionen der Europäischen Union wird verurteilt, an Herrn McCoy 20 000 Euro zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Ausschuss der Regionen der Europäischen Union trägt seine eigenen Kosten und wird verurteilt, die Herrn McCoy entstandenen Kosten zu tragen.
____________1 ABl. C 71 vom 9.3.2013, S. 31.