Language of document : ECLI:EU:T:2021:706


 


 



Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 20. Oktober 2021 –
Novolipetsk Steel/Kommission

(Rechtssache T-790/19)

„Mögliche Maßnahmen der Union im Fall einer gleichzeitigen Anwendung von Antidumping- bzw. Antisubventionsmaßnahmen und Schutzmaßnahmen – Einfuhr kaltgewalzter Flachstahlerzeugnisse und warmgewalzter Flacherzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl – Änderung von Verordnungen zur Einführung von Antidumping- oder Antisubventionsmaßnahmen gegenüber Erzeugnissen, für die eine Schutzmaßnahme gilt – Grundsatz der Nichtdiskriminierung – Offensichtlicher Beurteilungsfehler“

1.      Nichtigkeitsklage – Zulässigkeit – Abweisung einer Klage als unbegründet, ohne über die Zulässigkeit zu entscheiden – Ermessen des Unionsrichters

(Art. 263 AEUV)

(vgl. Rn. 30)

2.      Gemeinsame Handelspolitik – Schutz gegen Dumpingpraktiken – Einführung von Antidumpingzöllen – Kombination mit tarifären Schutzmaßnahmen – Änderung der Antidumpingzölle entsprechend der Ausschöpfung der im Rahmen der Schutzmaßnahmen vorgesehenen Zollkontingente – Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz – Fehlen

(Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 21; Verordnungen 2015/477 und 2016/1036 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 9 Abs. 5; Verordnung 2019/1382 der Kommission)

(vgl. Rn. 46-54)

3.      Gemeinsame Handelspolitik – Schutz gegen Dumpingpraktiken – Einführung von Antidumpingzöllen – Kombination mit tarifären Schutzmaßnahmen – Kombination, die im Hinblick auf die Handelsschutzpolitik der Union unvorhergesehen zu stärkeren Auswirkungen führt – Gerichtliche Nachprüfung – Offensichtlicher Beurteilungsfehler – Beweislast

(Verordnung 2015/477 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 1 Abs. 1; Verordnung 2019/1382 der Kommission)

(vgl. Rn. 68-78, 86)

Gegenstand

Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1382 der Kommission vom 2. September 2019 zur Änderung bestimmter Verordnungen zur Einführung von Antidumping- oder Antisubventionsmaßnahmen gegenüber bestimmten Stahlerzeugnissen, für die Schutzmaßnahmen gelten (ABl. 2019, L 227, S. 1), soweit diese die Klägerin betrifft

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Novolipetsk Steel PAO trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Europäischen Kommission.